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Dossier 2016 · Medienmitteilung

Ein wichtiger Sieg, aber nur ein Etappensieg

Bestandsdatum

Am Abstimmungssonntag veröffentlichte Mitteilung des Trägerkomitees. Sie wurde von zahlreichen Redaktionen aufgegriffen und ist deshalb der meistverlinkte Einzeltext des Bestands.

Am 28. Februar 2016 lehnte die Stimmbevölkerung die Volksinitiative «Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer» ab. Noch am Abstimmungssonntag veröffentlichte das Trägerkomitee, ein Bündnis von rund sechsundfünfzig Nichtregierungsorganisationen, die untenstehend zusammengefasste Mitteilung. Gezeichnet ist sie von Anja Grob.

Der dokumentierte Inhalt

Die Mitteilung hält zunächst das Ergebnis fest: Die Initiative sei abgewendet, das Resultat für die beteiligten Organisationen eine Genugtuung. Sie ordnet den Ausgang anschliessend ein — nicht als Abschluss, sondern als Zwischenschritt.

Bemerkenswert ist die Ausgangslage, die der Text selbst zitiert: Ende 2015 hatten Kommentatoren eine Annahme der Vorlage für wahrscheinlich gehalten. Der Meinungsumschwung in den Wochen davor wird in der Mitteilung auf eine ungewöhnlich breite Mobilisierung zurückgeführt, die weit über die üblichen politischen Lager hinausreichte.

Die Argumentationslinie

Der Text stellt die Abstimmung als Entscheidung zwischen zwei Gütern dar, die nach Auffassung des Komitees keine Alternative bilden: direktdemokratische Rechte auf der einen, rechtsstaatliche Garantien auf der anderen Seite. Die Ablehnung wird als Bestätigung gelesen, dass beide zusammen bestehen können.

Der zweite Teil richtet den Blick nach vorn. Die Mitteilung kündigt an, dass die beteiligten Organisationen ihre Arbeit fortsetzen — mit der Begründung, dass die zugrunde liegende Auseinandersetzung mit dem Urnengang nicht entschieden sei, sondern sich auf die Anwendung des bestehenden Rechts verlagere.

Einordnung

Diese Einschätzung hat sich als zutreffend erwiesen. Die parlamentarische Umsetzung der Ausschaffungsinitiative trat am 1. Oktober 2016 in Kraft und verlagerte den Streit auf die Auslegung der Härtefallklausel in Artikel 66a des Strafgesetzbuchs.

Zum Ergebnis: Die Vorlage wurde mit rund 58,9 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt, bei einer Stimmbeteiligung von gut 63 Prozent — für eine eidgenössische Abstimmung ein hoher Wert. Auch das Ständemehr wurde verfehlt.

Die weiteren Unterlagen des Bestands, darunter die Argumentarien und die vorangegangenen Medienmitteilungen, sind im Dossier 2016 verzeichnet. Die staatsrechtlichen Grundlagen der damaligen Debatte erläutert die Seite zur Gewaltenteilung.

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